Mit dem Urteil (Az. 3 O 17493/20) des Landgerichtes München wird das Leben der Onlineshop-Betreiber noch ein Stückchen komplizierter. Denn darin wurde entschieden, dass alle dynamischen Webinhalte von US-Diensten rechtswidrig sind.

Betroffen sind unter anderem Webschriften von Google, die sehr häufig verwendet werden – die sogenannte „Google-Fonts“. Google Fonts sind Dienste, die dynamische IP-Adressen an den Betreiber, in dem Fall Google, weiterleiten.

Das verletzt das „allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB“, so das Gericht.

Es drohen Strafen von bis zu 250.000 Euro!

Entweder werden die Inhalte nicht als Dienste eingebunden, sondern lokal gehostet. Alternativ kann die Zustimmung über einen Consent-Banner (Cookie-Hinweis) eingeholt werden. Ist beides nicht der Fall droht dem Webseitenbetreiber eine Strafe von bis zu 250.000 Euro!

Mit Cookie Consent mit GDPR EU Privacy Guard auf der sicheren Seite

Magento-Shop-Betreiber, die den Cookie-Consent „GDPR EU Privacy Guard“ der clever+zöger gmbh einsetzen, bleiben weiterhin auf der sicheren Seite. Die Extension für Magento 1 und Magento 2 ist nicht nur für Cookies konfigurierbar, sondern auch für Dienste von Drittanbietern. Die Konfiguration dazu ist auch ohne Programmierkenntnisse möglich, jedoch hilft die clever+zöger gmbh gerne bei der Konfiguration.