Cookies dürfen nur dann auf dem Rechner gespeichert werden dürfen, wenn der Nutzer aktiv, per Opt-in, zugestimmt hat. Dies entschied am 1. Oktober 2019  der Europäische Gerichtshof (EuGH)  (Az. C-673/17).

Vorab muss der Webseiten-Besucher genau darüber informiert werden, um welche Cookies es sich handelt und welche Cookie-Daten an die Dritte weitergegeben werden.

Damit sind alle bisherigen Lösungen, den Nutzer lediglich über das Vorhandensein der Cookies zu informieren und zur Zustimmung aufzufordern, unzulässig.

Wir haben mit „GDPR EU PrivacyGuard“ ein Modul für Magento 1 und Magento 2 programmiert, welches nicht nur die neuen Auflagen des EuGH erfüllt, sondern noch einen Schritt weiter geht. Mit dem GDPR EU Privacy Guard werden alle aktuell auf der Webseite befindlichen Cookies mit dem Cookie Banner abgeglichen. So ist das Cookie Banner zu jeder Zeit aktuell.